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Bauwerkvertrag

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Bauwerkvertrag
Stichworte:
Bauwerkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Werkliefervertrag

Definition

  • Werkliefervertrag   =   Verpflichtung des Unternehmers, zur Werkerstellung aus selbst beschafftem Stoff

Differenzierungsgebräuchlichkeit

  • Die Differenzierung zwischen Werkvertrag und Werkliefervertrag ist zwar gebräuchlich, nicht aber gesetzlich festgeschrieben (vgl. OR 363).

Werkvertragsähnliche Innominatkontrakte

Definition

  • Werkvertragsähnliche Innominatkontrakte =   Verträge, die sich nicht einem gesetzlichen Vertragstypus zuordnen lassen und in flexibler, auf die konkreten Umstände eingehender Rechtszuordnung teilhaftig werden

Rechtsanwendung

  • Anwendung von Auftragsrecht
    • Entgeltlichkeit nur bei Abrede oder Übung
    • Geschuldet ist nur – aber immerhin – Arbeitssorgfalt, nicht aber Arbeitserfolg
    • Vorzeitige Vertragsbeendigung (jederzeit, aber Schadenersatzpflicht bei Unzeit)
  • Anwendung von Werkvertragsrecht
    • Entgeltlichkeit vertragstypisch
    • Geschuldet ist ein Arbeitserfolg
    • Vorzeitige Vertragsbeendigung nur bei voller Schadloshaltung des Unternehmers

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