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Bauwerkvertrag

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Preisbestimmung

Rechtsgebiet:
Bauwerkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Terminologie

Die Terminologie im Bauwesen ist für Laien oft nicht nachvollziehbar. Deshalb wird hier eingangs kurz dazu Stellung genommen:

Leistungen im engeren Sinne

  • =         Arbeitsergebnisse + Aufwand (Mitteleinsatz)

Leistungen im weiteren Sinne (Leistungen jeder Art)

  • =         Aufwand zum Vorteil eines Anderen
    • Aufwand-Vergütung

Mehrwertsteuer (MWST)

OR-Werkvertrag

  • Ohne andere Abrede gilt die MWST in der Preisbestimmung eingeschlossen

SIA-Werkvertrag

  • Seit SIA-Norm 118 / 2013 in Kraft ist, gilt die MWST, falls die Parteien die SIA-Norm übernommen haben, als nicht inkludiert.

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