Unternehmer
Definition
- Unternehmer = Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet
Personenmehrheit als Unternehmer
Subunternehmer als Unternehmer
- vom (Haupt-)Unternehmer mit der Werkerstellung betrauter weiterer Unternehmer, der das Werk
- aus Sicht des Bestellers
- im Namen Erstunternehmers und auf eigene Rechnung erstellt
- aus Sicht des Erstunternehmers
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erstellt
- Subunternehmer | subunternehmer.ch
Natürliche Person (Einzelfirma)
Personengemeinschaften
- Einfache Gesellschaft (eG)
- Kollektivgesellschaft (KLG)
- Kommanditgesellschaft (KMG)
Juristische Personen
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaft
Weiterführende Informationen
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