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Bauwerkvertrag

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Internationales Privatrecht (IPR)

Rechtsgebiet:
Bauwerkvertrag
Stichworte:
Bauwerkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum Grundsätzlichen wird anstelle einer Content-Wiederholung verwiesen auf:

Beim grenzüberschreitenden Bauwerkvertrag gilt die besondere Aufmerksamkeit folgenden Vertragspunkten:

  • Vertragsform
  • Anwendbares Recht
    • Rechtsunterstellung
      • primär
        • IPR-konforme Rechtswahl
      • Sekundär (bessere Gründe für eine der nachgenannten Rechtswahl-Varianten)
        • logische und konsequente, dem Vertragsziel entsprechende Rechtswahl
        • am Ort der charakteristischen Leistung bzw. am Ort der Bauwerkserstellung
    • Vertragliche Normenanpassung und Beachtung zwingenden Rechts
    • Prüfung, ob das gewählte Recht bei Gericht bekannt ist oder mittels Gutachten bewiesen werden muss
  • Gerichtsstand
    • Ort
      • Sitz / Wohnsitz einer Partei
        • Beachtung einer allenfalls anwendbaren Konsumentenschutz-Norm
        • Beachtung eines allenfalls zwingenden Gerichtsstandes
      • Prüfung der individuellen Voraussetzungen erforderlich
    • Gericht
      • Staatliches Gericht?
      • Schiedsgericht?
  • Salvatorische Klausel
  • etc.

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