Manchmal ist trotz des guten Willens zur Streitvermeidung ein Bauprozess unumgänglich:
Prozessführung für den Bauherrn
- prozessuale Abwehr unberechtigter Unternehmerforderungen
- Geltendmachung von Wandelung, Minderung oder Nachbesserung bzw. Ersatzvornahme bei mangelhaften Unternehmer-Arbeiten
- usw.
Prozessführung für den Unternehmer
- Prozessuale Abwehr von Bauherrenforderungen für den Unternehmer
- Geltendmachung eines bestrittenen Werklohns bzw. Ansprüchen aus Bestellungsänderungen uam gegenüber dem Bauherrn
- usw.
Im Übrigen wird verwiesen auf:
Weiterführende Informationen
- Bauprozess
- Zivilprozess
- Prozessieren
- Bauanwälte | bauanwaelte.ch