Einleitung
Wird der Bauwerkvertrag vor Baufertigstellung aufgelöst, spricht man von einer vorzeitigen Beendigung. Die Auflösungsregeln können eine verschiedene Grundlage haben:
Gelangen der Bauherr oder der Unternehmer in Konkurs, kann es, muss aber nicht zu einer speziellen vorzeitigen Beendigung des Bauwerkvertrags kommen: