Unter Vertragsdesign versteht man Vertragsaufbau und Schwerpunktbildung:
- Vertrag als Beweismittel für die Wiedergabe der Vereinbarung von Bauherr und Unternehmer
- Vertrag als Drehbuch für den Leistungsaustausch
- Vertrag als Absicherungsmittel für Streitigkeiten und Prozesse