Der Bauwerkvertrag (auch: Bauvertrag) ist die wesentlichste Erscheinungsform des gesetzlichen Werkvertrages. Es handelt sich um einen sog. „Austauschvertrag“, der sich vorwiegend durch die ausgetauschten Leistungen bestimmt:
Bauwerk
- Bauwerk = Verpflichtung des Unternehmers, ein Bauwerk teilweise oder ganz herzustellen, welches im Bauwerkvertrag bestimmt oder genügend bestimmbar zu bezeichnen ist (Leistungsbeschrieb)
Vergütung
- Vergütung = Gegenleistung des Bauherrn an den (Teil-)Unternehmer, wobei die Vergütung als solche objektiv wesentlich ist, nicht aber deren Höhe