Die Vergütung nach Aufwand kann von den Parteien in unterschiedlicher Form vereinbart werden:
- Vergütung des effektiven Aufwandes
- „Übernahme ohne festen Preis“ im Sinne von OR 374
- Vergütung nach vereinbarten Regieansätzen (Regiepreise) je Aufwandkategorie
- Preisansatz für eine Stunde Arbeit
- Preisansatz für eine Stunde des Einsatzes einer bestimmten Maschine (Maschinenstunde)
- Vergütung von Festpreisen auf Aufwandpositionen
- Übliche Aufwandvergütung