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Bauwerkvertrag

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Festpreis-Vergütung

Rechtsgebiet:
Bauwerkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Festpreis-Vergütung sind anzutreffen:

Einheitspreisvertrag

Definition

  • Einheitspreisvertrag   =         Bauwerkvertrag, bei welchem für alle oder für einen Teil der Leistungen Einheitspreise vereinbart sind

Zusammensetzung der Vergütung

  • Einheitspreis         =   Vergütung von verschiedenen Einzelleistungen nach Menge (Mengeneinheiten)

Berechnungsart

  • Leistungseinheiten   =         durch Parteiabrede bestimmte, zu erbringende Leistungen nach vereinbarten Einheitspreisen, basierend auf einem Verzeichnis
  • Mengenbestimmung durch
    • Laufmeter / Ausmass
    • Tonne
    • usw.

Gesamtpreisvertrag

Definition

  • Gesamtpreisvertrag   =         Vergütung, die in einem einzigen Preis besteht

Grundlage

  • Werkvertrag
  • Leistungsbeschreibung
    • Detaillierte Leistungsbeschreibung oder
    • Funktionale Leistungsbeschreibung oder
    • Baubeschreibung

Abgrenzung innerhalb

  • Die Vereinbarung eines Pauschalpreises bedeutet nicht, dass eine Pauschalleistungsumfanges gegeben ist
    • Die „Leistungsbeschreibung“ oder der „Baubeschrieb“ können durchaus Lücken enthalten
    • Bei der Vertragsredaktion ist dies zu beachten und womöglich dem Unternehmer eine Vollständigkeitserklärung abzuverlangen

Gesamtpreis-Arten

  • Pauschalpreis
    • Vergütung in einem einzigen Preis (ohne Teuerungsausgleich)
  • Globalpreis
    • Vergütung in einem einzigen Preis (mit Teuerungsabrechnung)

Weitere Preisarten

  • In der Praxis sind folgende weiteren Preisarten mit unterschiedlich fester Bindungswirkung für den Unternehmer anzutreffen:
    • Circa-Preis
      • Beschränkung auf die Begrifflichkeit des „Circa-Preises“
        • Die Grenzen des Spielraum sind durch Vertragsauslegung zu ermitteln
        • meistens: obere und untere Grenze +/- 10 Prozent, im Ergebnis zB maximal CHF 1100 und minimal CHF 900
    • Höchstpreis (auch: Kostendach oder Guaranteed Maximum Price)
      • Fixierung auf einen Höchstbetrag, den der Bauherr für die vereinbarte Werkleistung dem Unternehmer schuldet
    • Referenzpreis (auch: Ziel- oder Target-Preis)
      • Referenzpreis ist Bestandteil eines Bonus-/Malus-Systems im Zusammenhang mit Regiearbeiten und zwar insofern, als die Parteien verabreden, dass sie sich eine Über- oder Unterschreitung nach einem bestimmten Schlüssel teilen, falls die nach Aufwand bemessene Vergütung mehr oder weniger ergibt als der betreffende Preis
    • Nutzpreis
      • Pauschalpreis für die Errichtung einer bestimmten Menge nutzbarer bzw. vermietbarer Baufläche, wobei je nach Über- oder Unterschreitung der „Menge“ eine Mehr- oder Mindervergütung entsteht

Literatur

Circa-Preis
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 941 f.
Höchstpreis (auch: Kostendach)
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 1036 f.
Referenzpreis (auch: Ziel- oder Target-Preis)
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 1038 f.
Nutzpreis
  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 5. Auflage, Zürich 2011, Rz 1042 f.

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