Die Preisbildung im Bauwerkvertrag orientiert sich an den Unternehmer-Offerten. Basiert die Unternehmer-Offerte auf den Bestimmungen der SIA-Norm 118, kann die Preisbestimmung komplex sein:
Verschiedene Preisarten
- Anzutreffen in Bauwerkverträgen
- Verschiedene Preisarten für verschiedene Arbeiten
- Pauschalpreise
- Globalpreise
- Einheitspreise
- Regieansätze
- Verschiedene Preisarten für verschiedene Arbeiten
Gleiche Leistungen nach verschiedenen Preisbestimmungsarten
- Anzutreffen in Bauwerkverträgen
- Für gleiche Leistungen verschiedene Preisarten
- Mischsystem von Leistungs- und Aufwandpositionen
- Gemischte Regieansätze
- Abrechnungssystem-Reflexe
- Bestellungsänderungen, unerwartete Ereignisse uam können sich bei einer Mischsystem-Abrede auf Leistungspositionen, Aufwandpositionen und Regieansätze auswirken
- Für gleiche Leistungen verschiedene Preisarten
Vertragsgestaltung
- Der Vertragsredaktor sollte darauf achten, dass im Bauwerkvertrag der Aufwand, der durch sog. Aufwandpositionen honoriert wird, möglichst präzise umschrieben wird
Oberstes Ziel ist stets die „Reduktion der Komplexität“!