Der Rabatt ist ein grundsätzlicher Preisnachlass:
Definition
- Rabatt = bedingungsloser Preisnachlass in Form eines prozentualen Abzugs vom Werklohn
Grundlage
- Werkvertrag (werkvertragliche Rabatt-Abrede, Klausel)
Abgrenzung
- Skonto
Qualifikation
- Vertraglich vereinbarter, bedingungsloser Preisnachlass
Voraussetzungen
- Keine, ausser Rabattabrede
- Abzugsmöglichkeit ungeachtet des Zahlungszeitpunktes
Höhe
- Verhandlungssache