Im Bauwerkvertrag gilt es Fristen und Termine sowohl für die Bauwerkserstellung (Bauausführung) als auch für Bezahlung des Werklohns (Vergütung) festzulegen:
Rechtliche Informationen zur Bauwerkvertrag
Im Bauwerkvertrag gilt es Fristen und Termine sowohl für die Bauwerkserstellung (Bauausführung) als auch für Bezahlung des Werklohns (Vergütung) festzulegen: