Ungeachtet der gewählten Leistungsbeschreibungsart (detaillierte, funktionale oder hybride Leistungsbeschreibung) kann der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn bestimmte Zusicherungen gewähren.
Ein Darstellungsabriss der einzelnen Zusicherungen, v.a. mit Blick auf die Haftung für einzelne Zusicherungen, finden Sie unter: